AGB
(nachfolgend „Werkstatt“) im Hinblick auf Verkauf, Reparatur- resp. Serviceleistungen und damit für die von seitens der Werkstatt resp. seiner Mitarbeiter/innen durchgeführten Arbeiten an Velos, E-Bikes, Anhängern, Motoren, deren Teilen sowie hinsichtlich der Erstellung von Kostenvoranschlägen.
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Werkstatt und dem Kunden im Rahmen des Werkstattbesuches und damit insbesondere das Rechtsverhältnis im Hinblick auf im vorgenanntem Betrieb vorgenommen Reparatur- resp. Serviceleistungen. Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist damit immer miteingeschlossen.
2. Einbezug der vorliegenden AGB
Die jeweils aktuellste Version der AGB der Werkstatt ist auf der jeweiligen Homepage des Betriebes aufgeschaltet und liegt ebenso in gedruckter Form beim Empfang und/oder beim Kundendienstschalter der Werkstatt zur Einsicht- und Mitnahme auf. Die vorliegenden AGB sind damit ausreichend in das Vertragsverhältnis zwischen Werkstatt und seinen Kunden einbezogen.Mit der Erteilung des Auftrags bestätigt der Kunde, die AGB in dervorliegenden Form akzeptiert zu haben. Die Geltung und damit der Einbezug abweichender und/oder ergänzender AGB des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn die Werkstatt diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
3.Auftragserteilung
Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters der Werkstatt so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen wie der abgesprochene Termin werden im Werkstattauftrag erfasst und dem Kunden kommuniziert. Soweit erforderlich, wird das vom Kunden überlassene Fahrzeug ohne expliziten Auftrag desselben zusätzlich auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens der Werkstatt erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch die Werkstatt nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt die Werkstatt für diese Arbeiten vorgängig telefonisch die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür besorgt zu sein, dass der Werkstatt eine Telefonnummer zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.
Soweit die Werkstatt den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von zumindest 15 Minuten) nicht erreichen kann, wird der Werkstatt diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind.
Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf die Werkstatt von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen.
3.1 Einhaltung vereinbarter Servicetermine
Vereinbarte Servicetermine sind verbindlich. Das Rad muss bis spätestens 9.30 Uhr am vereinbarten Tag in der Pedalerie abgegeben werden. Wird das Rad später abgegeben bzw. wenn wider Erwarten fehlende Ersatzteile bestellt werden müssen, kann nicht garantiert werden, dass das Rad noch am selben Tag abholbereit sein wird.
Für den Fall, dass ein vereinbarter Servicetermin ohne vorherige Absage oder Verlegung versäumt wird, sind wir berechtigt, eine Unkostenpauschale in Höhe von CHF 50.- zu erheben. Diese Pauschale deckt die durch die Nichtinanspruchnahme entstandenen Kosten ab.
Zusätzlich verfällt mit dem verpassten Termin der Anspruch auf die für diesen Termin vorgesehene Reparatur- oder Serviceleistung. Eine Neuvergabe eines Termins wird unter Berücksichtigung freier Kapazitäten erfolgen.
Wir danken für das Verständnis.
4. Preisangaben / Kostenvoranschlag
Auf Verlangen des Kunden vermerkt die Werkstatt im Werkstattauftrag die Preise und Ansätze zzgl. MwSt.,die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen. Wünschtder Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesemwerden die Arbeiten und Ersatzteile jeweils aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Die Werkstatt ist an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage nach erfolgter Aushändigung gebunden und darfdiesen – ohne vorgängige Zustimmung des Kunden – nicht um mehr als 10% überschreiten.Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung desKostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Die Werkstatt ist berechtigt, Kosten für dieErstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag letztlich nicht erteilt werden.Ansonsten gelten die Preise und Ansätze, welche die Werkstatt gemäss separater Preisliste verrechnet,soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die ortsüblichen Preise und Ansätze.
5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges
Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnungund Gefahr.Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeigeoder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt in der Werkstatt, soweit nichts anderes vereinbart ist.Nutzen und Gefahr betreffend des Fahrzeuges gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf denKunden über (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte).
6. Berechnung des Auftrages
In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren für jeden technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind.Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtbegleichung der Rechnung durch eineVersicherungsgesellschaft resp. ausbleibender Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten / Importeurs,gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber derWerkstatt zu begleichen.Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens 8 Tage nach Rechnungsstellungeingefordert werden, ansonsten kann die Werkstatt von der Korrektheit derselben ausgehen.
6.1 Ersatzteileretouren
Auf Kundenwunsch bestellte Ersatzteile welche unter einem Bruttowert von Fr. 20.- pro Position sind können nichtzurückgenommen werden. Im Weiteren sind speziell angefertigte Ersatzteile (z.B. Schließzylinder, Schlüssel etc.) von einer Rücknahme ausgeschlossen. Auch Lieferungen aus Aktionen und Abverkäufen können nichtzurückgenommen werden.
7. Sachmangel / Gewährleistung
Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrzeuges dasselbe umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zuüberprüfen. Ansprüche wegen Sachmängel hat der Kunde bei der ausführenden Werkstatt spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme zu rügen und damit geltendzu machen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten desbetreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten der Werkstatt alsgenehmigt und damit jegliche Mängelrechte verwirkt.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezüglicheSachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält.Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren in zwei Jahren ab Abnahme des Fahrzeuges. Soweit einfristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen der Werkstattzurückzuführen ist, steht der Werkstatt ein Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung dreimalfehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einenDrittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin, die Werkstatt istentsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. Wählt der Kundenach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruchwegen des Mangels zu. Eine reine befristete Materialgarantie besteht für Occasions-Ersatzteile welche durch die Werkstattverbaut wurden. Dies bedeutet, dass die Kosten bis maximal zum bezahlten Preis garantiert werden.Es werden keinerlei Arbeitskosten übernommen. Die Garantie giltin der Schweiz. Für Schäden an fremdgekauften Produkten, wie beispielsweise Reifen oder Zubehör, wirdkeine Haftung übernommen.
8. Zahlung
Bei Neukunden wird der Rechnungsbetrag bei Fahrzeugabholung fällig, der Betrag wird bar beglichen, sofern nicht anders mit der Werkstatt vereinbart.Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und Aushändigung der Rechnung bar zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb zehn Tage nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung resp. Übersendung der betreffenden Rechnung.Forderungen der Werkstatt kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht betreffend den zu bezahlenden Betrag kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit dieses auf Ansprüche aus dem Auftrag als solchen beruht. Die Werkstatt ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung d.h. einen Kostenvorschuss zu verlangen. Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann die Werkstatt nach Verfall des Zahlungsziels von zehn Tagen ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% vom Kunden ein verlangen, der Restbetrag istsofort zur Zahlung fällig. Die Werkstatt ist ebenso berechtigt, für übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 pro Schreiben in Rechnung zu stellen, sowie jegliche weiteren Gebühren, welche durch verspätete Zahlung entstehen können.
9. Haftung
Die Werkstatt übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch außervertraglich) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – in gesetzlich zulässigem Umfang - ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist damit ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Werkstatt für von ihnen durchleichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Werkstatt resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden. Unabhängig von einem Verschulden der Werkstatt bleibt eine etwaige Haftung der Werkstatt bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt.Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens der Werkstatt in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind. Soweit das der Werkstatt überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses trotz Hinweis und ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, wird jegliche Haftung für Folgeschäden abgelehnt.
Soweit der Kunde Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien der Werkstatt überlässt mit der Aufforderungen, diese im Rahmen der Service- resp. Reparaturarbeiten zu verwenden, erfolgt die Verwendung derselben auf Risiko und Gefahr des Kunden hin, hat der Werkstatt hinsichtlich Mängel an diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie durch diese Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien herbeigeführten Schäden folglich nicht einzustehen – in gesetzliche zulässigem Umfang wird die diesbezügliche Haftung und Gewährleistungausgeschlossen.
10. Reparatur-/Service-Ausschluss
Wir behalten uns vor, die Reparatur von (E-)Bikes abzulehnen, die technisch verändert oder getunt wurden und somit nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Sollten wir im Laufe einer Reparatur feststellen, dass ein (E-)Bike technisch verändert wurde, behalten wir uns das Recht vor, die Arbeiten einzustellen und den Kunden darüber zu informieren. In diesem Fall übernehmen wir keine Haftung für die Verkehrssicherheit oder mögliche Schäden des veränderten (E-)Bikes.
11. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht
Neufahrzeuge, eingebautes Zubehör, Ersatzteile und Motoren gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten und Bestätigung durch die Pedalerie GmbH in das Eigentum des Kunden über. Die Werkstatt hat in der Folge das Recht, entsprechende Einträge in das kantonale Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.Die Werkstatt hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung (früherer oder aktueller) Forderungen ausdurchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc. das seitens des Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff. ZGB zurück zu behalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung undentsprechendem in Aussicht stellen der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenenForderungen nicht bezahlt, steht der Werkstatt das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu versilbern ohne Einbezug des Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserlös wird – nach Abzug aller offenen Forderungenund Kosten der Werkstatt – dem Kunden ausgehändigt.
12. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung (einschließlich telefonischer und anderer Kundenzufriedenheitsumfragen) sowie zu Marketingzwecken einschließlich der postalischen und elektronischen Werbung (z.B. per Email) durch die Werkstatt bearbeitet und verwendet werden dürfen, sofern er dies nicht aktiv widerruft.Die Daten werden ausschließlich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Durch Verwendung von Programmen (CRM, ERP, Newsletter Tools) von Drittanbietern kann es sein, dass personenbezogene Daten auf Servern im Ausland gespeichert werden. Diese Anbieter bzw. Drittstaaten erfüllen aber hiesige Datenschutzbestimmungen.
13. Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter Berücksichtigung derwirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu füllen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.
14. Änderung der AGB
Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung des Kunden gültigenFassung.Die Werkstatt behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Homepage der Werkstatt veröffentlicht resp. liegt beim Empfang Kundendienst auf.
15. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigeAnsprüche ist der Sitz der Werkstatt, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstandvorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohn Sitz im Ausland hat. Der Werkstatt steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen.Anwendbar ist ausschließlich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.
Zusatz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Online-Shop www.pedalerie.ch
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die im Online-Shop der Pedalerie GmbH getätigten Bestellungen und abgeschlossenen Verträge.
Der Online-Shop behält sich das Recht vor, die AGBs zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann.
Artikelbeschreibungen und -Abbildungen
Artikelbeschreibung und -Abbildungen: Die Beschreibungen, sowie die Abbildungen der Artikel repräsentieren die Ausführungen des jeweiligen Zulieferers und Herstellers und stellen keine zugesicherten Eigenschaft dar. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.
2. Unser Ladenlokal
Sie können unsere Produkte in unserem Ladenlokal an der Schlossmühlestrasse 9, 8500 Frauenfeld in vielen Varianten und Ausführungen besichtigen. Die Öffnungszeiten und Anfahrtshinweise entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Kontakt“.
Verbindlich für den Umfang von Lieferungen und Dienstleistungen sind ausschliesslich unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Telefonische Bestellungen werden Ihnen auf Wunsch schriftlich (per Mail) bestätigt.
3. Lieferfristen
Die Warenverfügbarkeit sehen Sie direkt im Shop. Ihre Lieferung wird direkt nach Zahlungseingang ausgelöst, Lieferfrist ist somit 5-8 Tage. Für momentan nicht ab Lager verfügbare Artikel kontaktieren Sie uns bitte direkt.
4. Preise
Alle Preise in diesem Online-Shop sind unverbindliche Verkaufspreise in Schweizer Franken, inkl. MwSt. gemäss Warenkorb. Gesetzliche Änderungen bewirken eine Korrektur der genannten Katalogpreise. Preis- und Spezifikationsänderungen bleiben vorbehalten. Für E-Bikes verstehen sich die Preise exkl. vorgezogene Recyclinggebühr (VRG). Beim Versand von Fahrrädern und anderen grossvolumigen Artikeln behalten wir uns die Verrechnung der tatsächlichen Versandkosten vor. Der Kunde wird aber bei einer Versandkostenerhöhung auf jeden Fall vor Versandstart informiert und das Einverständnis eingeholt.
5. Lieferung
Wir liefern in der ganzen Schweiz und ins Fürstentum Lichtenstein. Kann die bestellte Ware trotz Avisierung durch das Speditionsunternehmen nicht erfolgen, werden die entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Ebenso die zweite Avisierung inkl. Transport.
6. Fahrräder
Alle Fahrräder können im Shop bestellt werden. Die Abbildung der Fahrräder geben nicht zwingend die Spezifikationen der Hersteller wider; diese werden manchmal ohne Info an den Fachhandel angepasst. Bei Detailfragen gibt unser Personal gerne Auskunft. Beim Kauf eines aktuellen Fahrrad-Modells nehmen wir die Einstellung auf Ihre persönlichen Masse gerne in unserem Geschäft (Pedalerie GmbH, Schlossparkstrasse 9, 8500 Frauenfeld) vor. Versand auf ausdrücklichen Wunsch möglich.
7. Zahlung
Sie können bei uns gegen Vorkasse oder in Raten via "Heidi Pay" bezahlen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen und Bestätigung durch die Pedalerie GmbH gilt der Verkauf als nicht abgeschlossen und wir behalten uns ausdrücklich das Eigentum an der Kaufsache vor.
9. Garantie
Wir liefern nur ausgesuchte, getestete und hochwertige Erzeugnisse, neben der Hersteller-Garantie gelten die Schweizer Gewährleistungsgesetze.
10. Retoursendungen
Helme können aus hygienischen Gründen nicht umgetauscht oder retourniert werden. Artikel werden nur nach Absprache zurückgenommen, sofern diese unbenutzt, schadlos und in der Originalverpackung sind.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für den Online-Shop der Pedalerie GmbH und die darüber abgewickelten Geschäfte gilt Schweizer Recht,
Gerichtsstand ist Frauenfeld.
Stand: Mai 2023